AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Dumos Agency GbR und ihren Auftraggebern. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Dumos Agency GbR, Niederweg 9A, 90427 Nürnberg (nachfolgend „Dumos“) und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Web-Entwicklung und -Gestaltung, 360°-Rundgänge, Produkt-Visuals, Social-Media-Content und -Betreuung, Auffindbarkeits-Optimierung sowie die Nutzung der von Dumos bereitgestellten Software-Dienste (z. B. Inhaltspflege-Zugang, Reservierungssystem, Personalplanung, Assistenz- und Social-Media-Funktionen).

(2) Das Angebot von Dumos richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Dumos ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Dumos sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die auf der Website dargestellten Preise und der Online-Preisrechner stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage; die dort berechnete Spanne ist eine unverbindliche Einschätzung.

(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme des individuellen Angebots von Dumos durch den Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Auftragsbestätigung von Dumos zustande.

§ 3 Leistungen und Vertragsarten

(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot. Drei Leistungsarten werden unterschieden:

  • Projektleistungen (z. B. Erstellung oder Redesign einer Website, Produktion eines 360°-Rundgangs oder von Produkt-Visuals): Werkleistungen mit Abnahme nach § 7.
  • Laufende Betreuung (z. B. Social-Media-Betreuung, fortlaufende Optimierung): Dienstleistungen, die für die vereinbarte Laufzeit erbracht werden; ein bestimmter Erfolg (etwa konkrete Reichweiten oder Platzierungen) wird nicht geschuldet.
  • Software-Dienste (z. B. Inhaltspflege-Zugang, Reservierungssystem, Personalplanung, Assistenz-Funktionen): Bereitstellung zur Nutzung über das Internet für die Dauer des Vertrags gegen wiederkehrendes Entgelt.

(2) Dumos darf Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einsetzen, soweit dies die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt; für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 13.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Speisekarten u. Ä.), Zugänge und Freigaben bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte hält und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Dumos von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der über seine Website oder seine Social-Media-Kanäle veröffentlichten Inhalte in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich (z. B. Preisangaben, Pflichtangaben, Kennzeichnungen); Dumos schuldet keine Rechtsberatung.

(4) Die Anzahl der Korrekturschleifen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot; darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach § 5 Abs. 4 berechnet.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Projektleistungen sind 50 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung nach Vertragsschluss fällig, die restlichen 50 % mit Abnahme (§ 7). Dumos ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen.

(3) Wiederkehrende Entgelte für laufende Betreuung und Software-Dienste werden monatlich im Voraus berechnet, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Soweit einzelne Software-Funktionen über Nutzungskontingente (Inklusiv-Einheiten) abgerechnet werden, ergeben sich Umfang, Verbrauch und Preise für Zusatzkontingente aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung; gekaufte Zusatzkontingente verfallen nicht, werden jedoch bei Vertragsbeendigung nicht erstattet.

(4) Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand zu einem Stundensatz von 95 € netto abgerechnet, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Dumos ist bei Verzug mit einem nicht unerheblichen Betrag berechtigt, die Leistungserbringung bzw. den Zugang zu Software-Diensten nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist auszusetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(6) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Termine

Angegebene Liefer- und Umsetzungszeiträume sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers (§ 4) oder auf von Dumos nicht zu vertretenden Umständen beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme von Projektleistungen

(1) Dumos stellt fertiggestellte Projektleistungen zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft die Leistung und erklärt die Abnahme in Textform oder rügt konkrete Mängel.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er die Leistung produktiv nutzt (insbesondere die Website öffentlich betreibt). Auf diese Wirkung wird Dumos bei Bereitstellung hinweisen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung (§ 12) behoben.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen für laufende Betreuung und Software-Dienste ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, laufen diese Verträge auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei Beendigung eines Software-Dienstes stellt Dumos dem Auftraggeber auf Wunsch die von ihm eingestellten Inhalte und Daten in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 9 Software-Dienste: Verfügbarkeit und Drittplattformen

(1) Dumos erbringt Software-Dienste mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; angemessene Wartungsfenster und Zeiten höherer Gewalt bleiben vorbehalten.

(2) Einzelne Funktionen setzen Schnittstellen dritter Anbieter voraus (z. B. Meta/Instagram/Facebook, Google, WhatsApp). Ändern diese Anbieter ihre Schnittstellen, Bedingungen oder Freigabeprozesse, darf Dumos die betroffenen Funktionen angemessen anpassen. Entfällt eine Funktion dadurch dauerhaft und wesentlich, wird die Vergütung angemessen herabgesetzt; dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Dienst zu.

(3) Soweit Software-Funktionen Inhalte automatisiert vorbereiten (z. B. Text- oder Bildvorschläge), werden diese dem Auftraggeber grundsätzlich zur Freigabe vorgelegt. Der Auftraggeber prüft freigegebene Inhalte auf Richtigkeit; § 4 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Design, Texte, Bild- und Videomaterial, projektspezifischer Code) für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte bei Dumos.

(2) Von Dumos eingesetzte Standardkomponenten, Bibliotheken und Open-Source-Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen; an der von Dumos betriebenen Plattform selbst erhält der Auftraggeber nur das Nutzungsrecht nach § 3 Abs. 1 für die Vertragslaufzeit.

(3) Bei Bildinhalten, die mit generativen Bildwerkzeugen erstellt wurden, kann die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eingeschränkt sein; ein Ausschließlichkeitsschutz gegenüber Dritten wird insoweit nicht geschuldet.

§ 11 Referenznennung

Dumos darf den Auftraggeber unter Nennung von Name, Logo und Projektdarstellung (z. B. Screenshots) als Referenz auf der eigenen Website und in eigenen Präsentationen aufführen. Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; Dumos entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel sind in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Dumos ist zunächst berechtigt und verpflichtet, gemeldete Mängel im Wege der Nacherfüllung zu beseitigen.

(2) Mängelansprüche bei Projektleistungen verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Abs. 3 Satz 1.

(3) Dumos haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Dumos nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Dumos im Rahmen von Abs. 3 nur in der Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit die Datensicherung nicht vertraglich von Dumos geschuldet ist.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch Dumos ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit Dumos personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (insbesondere beim Betrieb von Website, Inhaltspflege, Reservierungssystem oder Social-Media-Funktionen), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, der die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ausweist.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Nürnberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.